
Die A1 Euro-Garantie bietet Gebrauchtwagenkäufern viele Vorteile
A1 Ford Gebrauchtwagen mit A1 Euro-Garantie sorgen für Sicherheit von Anfang an!
-
Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten
-
Flexible Garantielaufzeiten
-
Möglichkeit zur jährlichen Verlängerung der Ursprungsgarantie
-
Garantieschutz bis zu einem max. Fahrzeugalter von 12 Jahren oder max. 200.000 km Gesamtlaufleistung
-
Gültigkeit in ganz Europa
-
Europaweite unkomplizierte Mobilitätskostenhilfe
-
Höherer Wiederverkaufswert des Fahrzeuges mit A1 Euro-Garantie
Beim Kauf eines A1 Ford Gebrauchtwagens in einem teilnehmenden Ford Partner Betrieb sind Sie durch die A1 Euro-Garantie, der Gebrauchtwagen-Garantie von Ford, bestens abgesichert. Die A1 Euro-Garantie gilt sowohl für Ford Fahrzeuge als auch für andere Automarken. Die A1 Euro-Garantie gilt für 12 oder 24 Monate5 europaweit und ohne Kilometerbegrenzung. Wenn Ihr Fahrzeug unter 12 Jahre alt ist (max. 200.000 km), haben Sie die Möglichkeit zur jährlichen Verlängerung der Ursprungsgarantie.
Die A1 Euro-Garantie umfasst Reparaturen u. a. folgender Baugruppen5:
- Motor, Schalt- und Automatikgetriebe, Kraftübertragungswellen, Achs- und Verteilergetriebe, Fahrdynamiksystem, Lenkung, Bremsen, Kraftstoffanlage, elektrische Anlage, Komfortelektrik, Kühlsystem, Klimaanlage, Abgasanlage und Sicherheitssysteme
Die A1 Euro-Garantie umfasst auch eine europaweite Mobilitätskostenhilfe5:
- Sollte Ihnen auf Fahrten ab 50 km vom Zulassungsort ein Schaden entstehen, den die A1 Euro-Garantie berücksichtigt, übernimmt die A1 Euro-Garantie einen Kostenanteil, z.B. für Übernachtung und Transport.
Die A1 Euro-Garantie können Sie jährlich zu einem attraktiven Preis verlängern.
Um weitere Informationen zur A1 Euro-Garantie zu erhalten HIER klicken.
Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes. Die abgebildeten Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante verfügbar, serienmäßig oder optional, ggf. nur als Bestandteil eines Ausstattungspaketes. Nähere Informationen und Details zur Verfügbarkeit erhalten Sie bei uns.
*Hinweis zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen:
Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
*Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG:
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden oder unter www.dat.de erhältlich.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren.